In unserem Betrieb halten wir die geltenden Vorschriften der Berufsgenossenschaft, insbesondere bei der Kranarbeit die DGUV V 52 und DGUV I 209-013 ein.
Wir legen auf vertrauensvolle und faire Zusammenarbeit mit euren Partner großen Wert.
So geht nach den im PDF genannten Vorschriften, im Falle eines Unfalls, bei Einweisungs-und Anschläger-Aufgaben (Arbeiten), die Verantwortung zum Teil auf den Partnerbetrieb über.
Für Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.